nrwGOV
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nrwGOV Design

Für das Landes-CMS nrwGOV wurde 2017 ein Standard-Theme entwickelt. Innerhalb des Standard-Themes wurde auf die Umsetzung der Leitlinie für das NRW-Design Rücksicht genommen. Dies wird im Folgenden als das nrwGOV-Standard-Design bezeichnet. 

In Gesprächen zu nrwGOV fällt auf, dass die Begriffe nrwGOV, Landesdesign und der nrwGOV-Standard als Synonym verwendet und irreführend ausgelegt werden. So wurde nrwGOV in der Projektplanung zunächst als unpassend eingestuft, weil angenommen wurde, dass die Website im bekannten Design gestaltet werden muss. Durch durchgeführte Vorprojekte konnte in den weiteren Planungsschritten über die individuellen Anpassungswünsche gesprochen und eine Lösung für das individualisierbare Design auf Basis von nrwGOV gefunden werden. Wir möchten mit dieser Information diesen Irrtum ausräumen. 

Der Unterschied zwischen Landesdesign und nrwGOV-Standarddesign

Leitlinien für das NRW-Design: Die Landesregierung hat 2007 auf Basis eines Kabinettsbeschlusses vom 23. März 2007 die Leitlinien für das Nordrhein-Westfalen Design verabschiedet, die grundsätzlichen grafischen Vorgaben für den Bereich der Landesregierung NRW, ihrer nachgeordneten Behörden sowie für die Landesbetriebe, Gesellschaften und Initiativen festlegen. In diesen Leitlinien werden u.a. Elemente wie das Landeswappen, die Typografie, die Farben etc. für die interne und externe Kommunikation sowie die Korrespondenz und die Gestaltung von Publikationen etc. festgelegt. Diese Leitlinien wurden im Juli 2022 aktualisiert. 

nrwGOV-Standard-Design: Ein im Jahr 2017 vereinbartes Ziel von nrwGOV ist es, mithilfe von nrwGOV für die Auftritte der Landesressorts im Internet eine hohe Wiedererkennbarkeit und somit eine optische Einheitlichkeit für die Besucherinnen und Besucher herzustellen.  Ein weiteres Ziel ist, dass für die Internet- und Intranetauftritte im Land NRW eine einheitliche technologische Basis angestrebt wird.

Das Landesdesign und das nrwGOV-Standard-Design: 

Grundsätzlich gilt: Das nrwGOV-Standard-Design umfasst alle sichtbaren Elemente des Auftrittes, z. B. die Aufteilung der Website in unterschiedliche Bereiche, die Gestaltung der Schaltflächen, Teaser und Slider, um nur einige Beispiele zu nennen.

Einige der Komponenten zur grafischen Gestaltung sind aufgrund der Vorgaben der Leitlinie für das NRW-Design umgesetzt worden, z.B. die Farbgebung des nrwGOV-Standard-Designs. Diese Vorgaben umfassen in Bezug auf nrwGOV folgende Elemente: 

  • Die Verwendung und Positionierung des Absenderlogos (NRW-Wappen plus Name des Ministeriums).  
  • Die Schriftart mit der Hausschrift Benton Sans. 
  • Die Farben (Primär- und Sekundärfarben), verpflichtende Nutzung in der Farbgebung von Ressortwebseiten
  • Nutzung in der Farbgebung von Ressortwebsites.

Diese drei festgelegten Elemente können für Webauftritte der Ministerien als sog. „Landesdesign” bezeichnet werden.

Leider wird im Dienstalltag der Landesverwaltung darüber hinaus auch der übrige Aufbau bzw. das Design des nrwGOV-Standards ebenfalls als Landesdesign bezeichnet. Alle Layoutansichten, die über die o.g. drei Leitlinienpunkte hinausgehen, sind nicht in den Leitlinien zum Nordrhein-Westfalen-Design verankert und können individuell gestaltet werden.

Das Design von nrwGOV ist individualisierbar

Demzufolge ist das Ihnen bekannte nrwGOV-Standard-Design für Ihren Intranet- oder Internetauftritt unter Berücksichtigung der Leitlinie des NRW-Designs nicht verpflichtend und kann mitunter auch angepasst werden. An dieser Stelle sei erwähnt, dass die sichtbare Einheitlichkeit der Ressortwebsites durch jede Individualisierung des Designs ein Stückweit verloren geht.

Das nrwGOV-Standard-Design hat den großen Vorteil, dass es universell einsetzbar ist und es den Bedarfsträgern des Landes NRW ermöglicht, eine Website ohne großen Aufwand und ohne zusätzliche Kosten für eine Designentwicklung gemäß ihrer Zielsetzung aufzusetzen: 

  • Ein seriöser Rahmen für die Informationspräsentation. 
  • Wiedererkennbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger, was Vertrauen in die enthaltenen Informationen schafft („Hier bin ich richtig“). 
  • Gewohnter Umgang für die Bürgerinnen und Bürger z. B. in Bezug auf die Menüführung, die Nutzung der Suche, das Kontaktformular und vieles mehr.  
  • Verantwortungsvoller Umgang mit den finanziellen Ressourcen durch Nutzung eines durch die Digitalisierungsabteilung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) des Landes NRW bereits finanzierten Landes-CMS.
  • Kostengünstigere Umsetzung im Vergleich zu einem nrwGOV-Auftritt mit einem individuellen Design.

Sofern das nrwGOV-Standarddesign Ihnen nicht zusagt oder Sie für die Umsetzung Ihres geplanten Projektes andere Anforderungen an ein Design haben, besteht die Möglichkeit mit Ihrem IT-Partner hiervon abweichende Designwünsche für Ihren nrwGOV Auftritt umzusetzen oder gar ein vollständig individuelles Webdesign nach Ihren Wünschen für den nrwGOV Auftritt zu realisieren. Kosten für die Entwicklung abweichender Designwünsche, sowie die Programmierung und gegebenenfalls erhöhten Supportaufwände im Nachgang sind von der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber zu tragen. Ebenso kann in einem Vorprojekt besprochen werden, welche Anpassungen Sie sich wünschen und inwiefern diese auf Basis von nrwGOV final umsetzbar sind.