Warum gibt es nrwGOV?
Das E-Government-Gesetz NRW fordert die Bereitstellung von Informationen und elektronischen Verfahren, die für Bürgerinnen und Bürger schnell und einfach auf Basis nutzerfreundlicher Internetauftritte zugänglich sind. Vor diesem Hintergrund stellt die Digitalisierungsabteilung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) des Landes NRW mit nrwGOV ein einheitliches Landes-CMS (Content-Management-System) und ein einheitliches Standard-nrwGOV-Theme für die Internet- und Intranetauftritte aller Landesbehörden und Einrichtungen in NRW bereit. Das einheitliche CMS mit seinem Standard-nrwGOV-Theme erhöht den Wiedererkennungswert der öffentlichen Internetauftritte und stellt einen einheitlichen Auftritt aller Landesbehörden im Internet sicher.