Wer ist die Nutzergruppe?
Zum Beitritt berechtigt sind Ressorts der Landesverwaltung in Nordrhein-Westfalen, die einen oder mehrere Intranet- oder Internetauftritte oder Themenportale auf das Landes-CMS nrwGOV migriert haben oder eine Migration bzw. Erstellung innerhalb von 12 Monaten ab Beitritt planen. Den Vorsitz der Nutzergruppe führt die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber oder in Abwesenheit ihre oder seine Vertretung. In den Nutzergruppensitzungen haben nur Mitglieder ein Stimmrecht. Eine Teilnahme von Interessierten aus den nachgeordneten Bereichen der Ministerien sowie Behörden des Landes NRW ist möglich, jedoch ohne Stimmrecht.
Der Nutzergruppe gehören als Mitglieder an:
- Eine Vertreterin oder ein Vertreter der Digitalisierungsabteilung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) des Landes NRW in der Rolle der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers als Vorsitzende bzw. Vorsitzender.
- Die zur fachlichen Unterstützung der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers benannten Mitglieder aus der Digitalisierungsabteilung des MHKBD NRW.
- Je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Ministeriums der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalens, die der Nutzergruppe mittels Beitrittserklärung beigetreten sind, inkl. einer vom ihm/ihr benannten Vertretung in der Rolle „Nutzer“.
- Nutzt ein Ressort nrwGOV sowohl für Internetauftritte (Ressort-, Themenauftritt, etc.) als auch für das Intranet, oder plant diesen Einsatz gemäß den Regelungen der Beitrittserklärung, so können durch das Ressort zwei Vertreterinnen oder Vertreter (inkl. Vertreterinnen bzw. Vertreter) benannt werden.
- Eine Vertreterin oder ein Vertreter der/des von der Auftraggeberin bzw. Auftraggeber mit der Wartung und Pflege beauftragten Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmers oder eine von ihr/ihm benannte Vertreterin bzw. ein von ihr/ihm benannter Vertreter, in der Rolle „Auftragnehmer Software“.
Die Zusammenarbeit in der Nutzergruppe
Weitere ausführliche Informationen zur Nutzergruppe, den Aufgaben, dem Regelwerk und den Pflichten finden Sie hier zum Download.