nrwGOV
Das Content-Management-System für Ihren Behördenauftritt

In vier Schritten vom Vorgespräch zur Umsetzung

Die IT-Partner d-NRW AöR und IT.NRW begleiten Sie bei allen Schritten – vom Vorgespräch über das Vorprojekt bis hin zu einem konkreten Angebot. Erst dann beginnt das Hauptprojekt.

1. Das Vorgespräch

Im Vorgespräch können Details hinsichtlich Ihres Vorhabens geklärt werden. Sie erhalten dort alle Antworten auf Ihre Fragen sowie Informationen zu Angeboten und Aufträge. Eine Analyse der Machbarkeit mit nrwGOV hilft Ihnen zu entscheiden, ob nrwGOV zur Umsetzung Ihres Auftrittes geeignet ist.

2. Das Vorprojekt

Falls Sie sich noch nicht sicher sind, welche Funktionalitäten umgesetzt werden sollen, ist es hilfreich zur Spezifizierung der Kundenanforderungen ein Vorprojekt durchzuführen. Um die Ziele Ihres Vorhabens zu erreichen, werden im Rahmen des Vorprojektes die Informationen zur Leistungserbringung für ein späteres Hauptprojekt erarbeitet und festgelegt. (Digitale) Workshops helfen dabei, den Leistungserbringungsumfang genau festzulegen. Mit der Durchführung des Vorprojektes möchte der Dienstleister eine einheitliche Wissensbasis über Ihr Vorhaben schaffen, so dass der Auftrag mit einem gemeinsamen Verständnis umgesetzt werden kann und das von Ihnen gewünschte Ziel in bestmöglicher Qualität erzielt wird. Es hilft Ihnen dabei, Anforderungen und Funktionen konkret zu definieren. So kommt es später nicht zu nachträglichen Korrekturen, die unter Umständen teuer werden können.

3. Angebot

Auf Grundlage des definierten Funktionsumfangs für Ihr Projekt erhalten Sie von Ihrem Dienstleister ein Angebot. Auf dieser Basis können Sie die Finanzierung Ihres Vorhabens klären.

4. Das Hauptprojekt

Gemäß Ihren Anforderungen und dem vereinbarten Umfang wird anschließend der nrwGOV-Auftritt im Hauptprojekt umgesetzt. Das Hauptprojekt kann folgenden Leistungsumfang umfassen:

Die Ersteinrichtung des Auftrittes enthält die Einrichtung einer Betriebsumgebung mit der Installation einer leeren nrwGOV-Instanz. Die Umsetzung erfolgt auf Basis der aktuellen Distribution von nrwGOV. Die Anpassung der Adressierung der dazugehörigen Domain(s) erfolgt in Abstimmung mit IT.NRW durch die Domaininhaberin/Kundin bzw. Domaininhaber/Kunden. Enthalten ist ebenfalls die Erstkonfiguration des Auftrittes auf Basis des Landesdesigns oder auf Basis des individuellen Designs nach den Vorgaben der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers. Hierzu ist ein gemeinsamer Konfigurationstermin, an dem alle notwendigen Informationen abgefragt und die verschiedenen Einstellungsmöglichkeiten besprochen werden, notwendig. Auf Wunsch der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers können individuelle Funktionalitäten für die Website entwickelt werden. Die Einrichtung des Auftrittes kann auch die Befüllung der Website mit den definierten Inhalten umfassen.

Das betreute Hosting bei IT.NRW erfolgt über eine Betriebspauschale, in der das Einspielen von regulären nrwGOV-Updates sowie der Sicherheitsupdates inklusive ist. Ihnen werden zwei Umgebungen zur Verfügung gestellt, sowohl ein nrwGOV-Test- als auch ein nrwGOV-Produktivsystem. Die Updates und Anpassungen im Rahmen des Supports werden in der Regel monatlich auf dem Testsystem eingespielt und der Kundin bzw. dem Kunden zur Freigabe bereitgestellt. Ein Update des Produktivsystems erfolgt – außer bei zwingend notwendigen Sicherheitspatches – nur nach Freigabe durch die Kundin bzw. den Kunden. Der Ablauf und der Zeitplan werden individuell mit der Kundin bzw. dem Kunden abgestimmt, mit dem Ziel, die Dauer des notwendigen Redaktionsstopps zu minimieren.

Sollten Sie kein betreutes Hosting über IT.NRW benötigen, sind Sie nach Abschluss der Erstkonfiguration selbst für die weitere Betreuung und Pflege des Auftrittes verantwortlich.  IT.NRW bietet Support und Wartung nur im Rahmen des Servicekatalogs und Leistungs- und Entgeltverzeichnisses an. 

Sie können für Wartung, Pflege und Support Ihres nrwGOV-Auftritts auch die d-NRW beauftragen. Enthalten sind hierbei unter anderem die Leistungen Fehlerbehebungen und Support, das Durchführen regulärer Updates und Sicherheitsupdates sowie Installationsarbeiten. Das Hosting muss durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber gesondert beauftragt werden.
 

Bei der Übernahme eines Auftrittes, der ursprünglich durch einen anderen externen Dienstleister erstellt wurde, wird die fertig entwickelte, getestete und auf dem aktuellen Updatestand befindliche Internet- bzw. Intranetseite benötigt. Das Einspielen ist mit einem Test der Funktionsfähigkeit verbunden.  

Der Support ist ein zusätzlicher Baustein zu Ihrem Wartungs- und Pflegevertrag für Ihren nrwGOV-Auftritt: Support, Wartung und Pflege ergänzen den Betrieb Ihres Auftrittes. Bei IT.NRW ist der Support ein fester Bestandteil des Wartungs- und Pflegevertrags, sofern auch der Betrieb Ihres Auftrittes durch IT.NRW erfolgt (sog. betreutes Hosting). Sollten Sie kein betreutes Hosting über IT.NRW wünschen, können Sie bei IT.NRW ein reines Webhosting ohne Wartung, Pflege und Support beauftragen. Bedenken Sie hierbei bitte den notwendigen Abschluss eines Wartungs-, Pflege- und Supportvertrags mit Ihrem Wunsch-Dienstleister. So kann alternativ im Rahmen der Wartung und Pflege über d-NRW AöR und ihre Partner auch ein entsprechender Support für Ihren nrwGOV-Auftritt in Anspruch genommen werden.