nrwGOV
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Ersteinrichtungskosten

Für die Ersteinrichtung des nrwGOV Standards fallen beim Dienstleister IT.NRW einmalig Kosten in Höhe von 3.519,18 Euro zzgl. ges. MwSt. an.*

Die Kosten für die Ersteinrichtung von nrwGOV umfassen folgende Standardleistungen: 

  • Ersteinrichtung der Betriebsumgebung von nrwGOV Standard mit einer Produktiv- und Testinstanz.  Eine Testinstanz wird benötigt, da alle Server bei IT.NRW mit einer bestimmten Betriebssystemversion und einer Vielzahl sicherheitsrelevanter Konfigurationen ausgestattet werden. Um einen störungsfreien Betrieb sicherzustellen ist es wichtig, dass ein komplett identisch konfiguriertes Testsystem zur Verfügung steht, auf welchem sämtliche Updates vor dem Übertrag auf das Produktivsystem (Ihr Live-Auftritt) getestet werden können. 
  • Installation einer redaktionell leeren nrwGOV-Instanz auf Basis der aktuellen nrwGOV-Distributation. nrwGOV läuft auf der aktuellsten Drupal-Version die zum Zeitpunkt der Installation zur Verfügung steht.  
  • Die Erstkonfiguration des Auftritts nach Vorgaben des Auftraggebers. 

Zusätzliche Kosten bei einer Ersteinrichtung können durch einen BITV-Test oder Schulungen der Mitarbeitenden hinzukommen. Individualprogrammierungen, die vom Standard nrwGOV abweichen, sind mit Mehrkosten nach Aufwand verbunden. Bei einem größeren Umfang der individuell gewünschten Anpassungen kann die Durchführung eines Vorprojektes zu Besprechung der Konzeption sinnvoll sein.  In einem Vorprojekt kann besprochen werden, welche Anpassungen Sie sich wünschen und inwiefern diese auf Basis von nrwGOV final umsetzbar sind. Grundsätzlich gilt: Je mehr standardmäßig vorhandene Basiskomponenten Sie übernehmen, desto günstiger ist es.

* Die Kosten dienen als Orientierungshilfe. Je nach Dienstleister variieren die Kosten. Die aufgeführten Kosten sind aus dem IT.NRW Entgeltverzeichnis für Leistungen (LEV), Stand 2026, entnommen. Die Kosten für eine Umsetzung über die d-NRW AöR werden im Rahmen des Vorgesprächs und der Angebotserstellung ermittelt. Da sich die d-NRW AöR für die Umsetzung der Projekte ihrer Subunternehmen bedient, die über europaweite Ausschreibungsverfahren gewonnen werden, können die Kosten erst nach der Ausschreibung konkret benannt werden.