nrwGOV
Das Content-Management-System für Ihren Behördenauftritt

Wer darf nrwGOV nutzen?

Das Landes-CMS kann aktuell von allen Nutzungsberechtigten in NRW für verschiedene Auftritte – Ressortauftritte, Themenauftritte sowie das Intranet – verwendet werden. Wer nutzungsberechtigt ist, erfahren Sie hier.

Berechtigt zur Nutzung der nrwGOV-Distribution sind alle Landesbehörden in NRW, die auf Basis der nrwGOV-Distribution eigene Internet- oder Intranetauftritte bzw. Themenauftritte entwickeln oder betreiben möchten. 

Perspektivisch soll nrwGOV auch von anderen Nutzern durch eine zukünftige open source-Verfügbarkeit  von nrwGOV genutzt werden können.  Andere Nutzer sind bspw. die Kommunen in Nordrhein-Westfalen.