Wer darf nrwGOV nutzen?
Berechtigt zur Nutzung der nrwGOV-Distribution sind alle Landesbehörden in NRW, die auf Basis der nrwGOV-Distribution eigene Internet- oder Intranetauftritte bzw. Themenauftritte entwickeln oder betreiben möchten.
Perspektivisch soll nrwGOV auch von anderen Nutzern durch eine zukünftige open source-Verfügbarkeit von nrwGOV genutzt werden können. Andere Nutzer sind bspw. die Kommunen in Nordrhein-Westfalen.